Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.antiquariat-grundmann.de.

Das Antiquariat Andreas Grundmann ist bemüht, seine Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen der BITV 2.0 weitgehend vereinbar.

Die nachfolgend genannten Inhalte und Funktionen sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:

  • Bilder verfügen teilweise noch nicht über aussagekräftige Alternativtexte.
  • Videos enthalten noch keine Untertitel oder Transkriptionen.
  • Kontraste und Schriftgrößen sind nicht in allen Bereichen vollständig BITV-konform.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu beseitigen und die Zugänglichkeit zu verbessern.

3. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 06. November 2025 erstellt.

Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung des Website-Betreibers.

4. Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder Sie Informationen benötigen, die nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie sich jederzeit an uns wenden:

Antiquariat Andreas Grundmann
Weg zur Mühle 22 b
21244 Buchholz in der Nordheide
Telefon: 04187 / 900 5762
E-Mail: mail@antiquariat-grundmann.de

5. Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:

Schlichtungsstelle BGG
beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: 030 / 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de

6. Weitere Informationen

Wir streben an, unsere digitalen Angebote stetig zu verbessern und für alle Menschen zugänglich zu machen – unabhängig von ihren körperlichen oder technischen Voraussetzungen.

Diese Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.